Zahl des Monats

1 Min.

Dieser Beitrag wurde am 28. August 2018 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

12.000

Rückwirkend ab Januar 2018 können Sie das neue Baukindergeld beantragen! Sie sind anspruchsberechtigt bei einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 75.000 €. Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro. Das Programm fördert Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg mit insgesamt 12.000 Euro pro Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Einen Anspruch auf Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt und darin lebt.

 

Foto: © Roman_Bodnarchuk

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Robert Göttel

Inhaber

030 - 531 684 72

Florian Seifert

Immobilienkaufmann

030 531 684 72

Thomas Winter

Projektentwicklung und Miethäuser

030 531 684 72